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Wenn der Verein zur Stiftung werden will

Wir begleiten vermehrt Vereine, die sich in Stiftungen wandeln wollen – warum das so ist erklären wir an einem Praxisbeispiel.

Zahlreiche Vereine die als Trägerschaft für eine Drittleistungs-NPO fungieren und deren Mitgliederbasis vor allem aus natürlichen Personen besteht, haben Mitgliederschwund zu verzeichnen. Dies ist vor dem Hintergrund, dass es sich um eine «solidarische Mitgliedschaft» ohne direkten Eigennutzen für das einzelne Mitglied handelt, nicht allzu erstaunlich. Eine kleine Mitgliederbasis kann auch Herausforderungen in der Governance mit sich bringen. 

Am Beispiel einer Kundenorganisation wird dies deutlich. Die Organisation hat ein Budget von über CHF 4 Mio. und verschiedene Leistungsverträge mit dem Kanton. Die Mitgliederbasis besteht aus natürlichen und juristischen Personen. Die Mitgliedschaft und die Mitgliederbeiträge haben solidarischen Charakter zur Unterstützung des Vereinszwecks. Sie sind nicht entscheidend für die Finanzierung von Leistungen für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung. Von überwiegender Bedeutung sind die Beiträge der öffentlichen Hand und der Ertrag aus Lieferungen und Leistungen. 

Gleichzeitig ist das Mitgliederinteresse an der Organisation gering. An der Jahresversammlung nehmen von rund 35 möglichen Mitgliedern jeweils nur 4-6 Teil. Damit ist die «Kontrollfunktion» der Jahresversammlung über Vorstand und Geschäftsstelle nur eingeschränkt gewährleistet. Gleichzeitig besteht so latent die «Gefahr», dass einzelne Mitglieder ihre Partikularinteressen durchsetzen könnten. 

Vor diesem Hintergrund hat sich der Vorstand des Vereins zu Recht alternative Rechtsformen für die Zukunft überlegt. Er kam zum Schluss, den Mitgliedern den Antrag zu stellen, die Geschäfte der Organisation in eine Stiftung zu überführen. Er sah dabei vor allem die folgenden Vorteile: 

  • Der Zweck und der Auftrag der Organisation bleibt langfristig erhalten. Bei Vereinen mit einer kleinen Mitgliederbasis besteht die Möglichkeit/Gefahr, dass wenige Mitglieder Einzelinteressen durchsetzen. 
  • Das Vermögen der Organisation wird langfristig gesichert. Durch eine Stiftung wird es stark erschwert bis verunmöglicht, das Vermögen für andere als die vorgesehenen Zwecke einzusetzen. 
  • Die Aufsicht über den Zweck und das Vermögen der Organisation wird verstärkt. Neu ist die Stiftungsaufsicht dafür zuständig, zu prüfen, ob das Vermögen der Organisation zur Zweckerfüllung eingesetzt wird. Damit geht auch eine verbesserte juristische Entlastung des Ehrenamts einher. 
  • Die Aussenwirkung ist verbessert. Institutionelle Geldgeber und Spender erhalten eine erhöhte Sicherheit, dass ihre finanzielle Unterstützung zweckorientiert verwendet wird. 

Deshalb stimmten auch die Mitglieder unserer Kundenorganisation für die Gründung einer Stiftung. Wichtig zu betonen war dabei allen, dass es darum geht, die Zukunft der NPO und zu sichern, um weiterhin Leistungen für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung erbringen zu können. Vor diesem Hintergrund wurde den Mitgliedern auch der Zweck, der neu zu gründenden Stiftung kommuniziert. Die Daseinsberechtigung und die Kernaufgaben des heutigen Vereins bleiben also auch in der neuen Rechtsform erhalten. 

Konkret werden wir die Organisation nun dabei unterstützen die Stiftung zu gründen, dieser die Geschäfte und das Vermögen des aktuellen Vereins zu übertagen und den bisherigen Verein zu gegebener Zeit aufzulösen. 

Falls Sie Fragen zum Vorgehen haben, sind wir gerne für Sie da. 

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